BEG: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
Einige Änderungen des neuen BEG sind bereits Anfang des Jahres umgesetzt worden. Seit 01.07.2021 ist die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" vollständig umgesetzt. Eine Wahl, ob Sie eine Förderung nach der alten Regelung beantragen möchten oder ob Sie die neue Förderung in Anspruch nehmen, entfällt.
Mit der BEG werden die bisherigen Förderprogramme für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme zusammengefasst und neu organisiert. Seit 01.07.2021 gibt es nur noch drei Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Alle Förderungen können dann entweder als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden.
Bereits seit 01.01.2021 kann die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in der Zuschussvariante im Rahmen des BEG beantragt werden. Seit 01.07.2021 ist das auch in der Kreditvariante möglich.
Das bisherige Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" ist am 31.12.2020 ausgelaufen und der Einbau von erneuerbaren Heizungen in der Zuschussvariante wird seitdem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert.
Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen nach der BEG ist nun seit 01.07.2021 möglich, Förderanträge können erst ab diesem Datum bei der KfW gestellt werden.
seit 01.07.2021 gilt:
- BEG EM Kredit: Die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung von WG und NWG ist als Kredit möglich
- BEG WG: Die Förderung von Neubau oder Sanierung zu einem Effizienzhaus ist als Kredit oder Zuschuss möglich
- BEG NWG: Die Förderung von Neubau oder Sanierung zu einem Effizienzhaus ist als Kredit oder Zuschuss möglich
seit 01.01.2021 gilt:
- Nur noch eine Antragstelle: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen einer Sanierung werden unabhängig von ihrer Art einheitlich online beim BAFA beantragt
- Förderhöhe gestiegen: Die förderfähigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen insgesamt sind von 50.000 auf 60.000 Euro gestiegen pro Antrag und Jahr.
- Bonus Sanierungsfahrplan: Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 % ist möglich, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines vorab geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
- Bonus Biomasse: Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 % ist möglich, wenn Biomasseheizungen mit geringen Staubemissionen zum Einsatz kommen.
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